Regierungserklärung des Thüringer Ministerpräsidenten
Dieter Althaus zu Maßnahmen im Bereich Wasser/Abwasser vor
dem Thüringer Landtag
CDU-Spitzenkandidat, Ministerpräsident Dieter Althaus,
kündigt Änderung des Kommunalabgabengesetzes an:
Die Politik kann nicht abwarten, wenn sich Probleme stellen. Sie
muss handeln – das gilt auch für Wahlkampfzeiten.
Wasser und Abwasser fallen in die Zuständigkeit der Kommunen
beziehungsweise der kommunalen Zweckverbände. Dennoch wenden
sich die Menschen mit ihren Sorgen an die Landesregierung. Diese
Sorgen nehme ich sehr ernst.
Seit Jahren trägt die Landesregierung zu einer Stabilisierung
der kommunalen Beiträge und Gebühren bei:
- Durch Struktur- und Finanzhilfen in Höhe von bislang 1,7
Mrd. €,
- durch die Novelle des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2000,
-
durch die betriebswirtschaftliche Untersuchung der Zweckverbände,
die so genannte Tiefenprüfung.
-
Wir haben die Wasser/Abwasser-Management GmbH eingesetzt, um den
Zweckverbänden Auswege aufzuzeigen.
-
Und wir haben vor wenigen Wochen die Zinshilferichtlinie verbessert,
damit die Zweckverbände unbebaute Grundstücke dauerhaft
beitragsfrei stellen.
Trotz all dieser Maßnahmen hat sich die Lage in den zurückliegenden
Monaten zugespitzt. Nicht überall. Es gibt auch Verbände,
die ihre Hausaufgaben gemacht haben. Und dafür danke ich den
Verantwortlichen ausdrücklich.
In einigen Teilen des Landes haben die Entscheidungen der Zweckverbände
die Menschen zu Recht in Harnisch versetzt. Abgesehen davon, dass
politische Bauernfänger die Lage ausnutzen, um ihre Geschäfte
zu machen.
Die Menschen fragen zum Beispiel: Können kommunale Zweckverbände
machen, was sie wollen? – Und ich habe ich die Demonstration
am 1. April vor dem Thüringer Landtag genau so verstanden.
„Die Angst wohnt überall in der Stadt, auch in dem
großem Haus in der Straße nach Trusetal.“ Das
ist nur ein Zitat aus einer großen Zahl der Zeitungsartikel
der letzten Wochen. Ich gehe davon aus, dass hier reale Situationen
und Empfindungen ausgedrückt sind. Ich kann und will aber
auch Beispiele nennen:
-
Ein gewerblich genutztes großes Grundstück, 7133 m² – ein
Zweckverband in Südthüringen – mit einem Beitragsbescheid:
46.435 Euro für Abwasser, für Wasser 11.666 Euro.
-
Zweites Beispiel: Ein unbebautes Grundstück, ein Gartengrundstück – Beitragsbescheid
Abwasser: 3.580 Euro, Beitragsbescheid Wasser: 2.509 Euro.
-
Ein Hausgrundstück für die gleiche Familie – Beitragsbescheid
Abwasser: 6.414 Euro, Wasser: 4.494 Euro, summiert sich auf
16.998 Euro.
-
Ein Beispiel für große Grundstücke: Dörfliches
Gebiet in Westthüringen, ein Ehepaar – Beitragsbescheid
für Wasser: 9.585 Euro, für Abwasser: 34.339 Euro.
Die Befürchtungen der Eigentümer, sie müssten ihr
Eigentum aufgeben oder sich hoch verschulden, weil sie die Beiträge
nicht bezahlen können, wiegt schwer. Ich kann diese Sorgen
nachvollziehen.
Diese Ängste müssen wir den Menschen nehmen und zu einer
umfassenden Lösung kommen. Und diejenigen, die jetzt anfangen,
Eigentümer gegen Mieter und Eigentümer mit großen
Grundstücken gegen Eigentümer mit kleinen Grundstücken
aufzuwiegeln, schaffen nur Neid und Zwietracht. Sie tragen nicht
zu einer für alle verträglichen Lösung bei. Und
ich will eine für alle Bürgerinnen und Bürger und
Gewerbetreibende verträgliche Lösung.
Wenn zum Teil überhöhte und inakzeptable Beiträge
erhoben werden oder in Aussicht stehen, wenn Handwerker, Mittelständler
und private Hausbesitzer deshalb existenzielle Sorgen haben oder
eine kalte Enteignung befürchten, nützt auch keine Stundung.
Nein, dann muss gehandelt werden. Und wir handeln.
Zum Teil konnten wir in den letzten Tagen aber den Eindruck haben,
bei Wasser- und Abwasserbeiträgen gäbe es gar kein Problem
mehr in Thüringen. So widersprüchlich ist die wiedergebende
Welt.
Doch es gibt in einigen Verbänden erhebliche Probleme mit
stark überhöhten und inakzeptablen Beiträgen. Und
wenn trotz Beratung und Erweiterung des Handlungsrahmens keine
erträglichen und akzeptablen Lösungen gefunden werden,
muss die Politik handeln. Das Recht muss den Menschen dienen und
nicht der Mensch dem Recht.
Da ich erhebliche Verbesserungen zugesagt habe, informiere ich
Sie heute über die Eckpunkte.
Die Maßnahmen stehen in der Kontinuität des Handelns
der Landesregierung. Nicht nur dieser Landesregierung, sondern
aller Landesregierungen seit 1990.
Alles, was wir bisher getan haben, hat darauf abgezielt, dass
die kommunalen Aufgabenträger die Angebote und Instrumente
auch nutzen. Die meisten Aufgabenträger haben die vielfältigen
Möglichkeiten, die sich nach der Novelle des Kommunalabgabengesetzes
im Sommer 2000 boten, so in Anspruch genommen, wie es die besonderen
Verhältnisse gerade im ländlichen Raum erfordern. Dafür
meinen herzlichen Dank. Einige haben das leider nicht getan. Dies
betrifft insbesondere die Stundungsregelungen. Das ist ein Grund,
der uns jetzt zum Handeln zwingt.
Im Einzelnen: Beim Trinkwasser ist nicht vermittelbar, weshalb
für eine vorhandene, funktionierende Trinkwasserversorgung
Beiträge für den erstmaligen Anschluss bezahlt werden
müssen. So wie bei Strom oder Gas handelt es sich um eine
Leistung der Grundversorgung, die heutzutage nicht mehr über
Beiträge finanziert werden sollte.
Ich halte die weitere Erhebung von Trinkwasserbeiträgen für
nicht mehr zeitgemäß. Bereits jetzt erhebt fast die
Hälfte aller Wasserversorger keine Beiträge, ohne dass
es dadurch zu überhöhten Gebühren gekommen ist.
Die Landesregierung wird diesen Weg nun auch für die restlichen
Aufgabenträger eröffnen. Trinkwasserbeiträge gehören
abgeschafft. Selbstverständlich werden wir darauf achten,
dass die Gebühren für Trinkwasser für Bürger
und Gewerbetreibende verträglich bleiben.
Beim Abwasser liegen die Dinge anders. Beim Abwasser wird es auch
künftig Beiträge geben müssen. Sie sind unvermeidlich – nicht
zuletzt, weil in diesem Bereich weiterhin hohe Investitionen notwendig
sind. Die Frage ist jedoch, wie die Beiträge berechnet werden.
Künftig sollen sich die Beiträge nach der tatsächlichen
Bebauung richten. Für unbebaute Grundstücke werden Beiträge
erst dann erhoben, wenn das Grundstück tatsächlich angeschlossen
oder bebaut wird. Dies gilt auch für Grundstücke, die
geringer bebaut sind, als es zulässig ist.
Bei sehr großen Grundstücken werden die Obergrenzen
für die Bemessungsgrundlage der Beiträge eingeführt.
Das heißt: In diesen Fällen wird nicht mehr in die gesamte
Grundstücksfläche zur Beitragsermittlung herangezogen.
Und wir werden zwischen Gewerbe- und Privatgrundstücken differenzieren.
Wichtig ist:
- Durch diese Maßnahmen werden die Abwasserbeiträge
für
alle anderen nicht steigen.
-
Bereits gezahlte Beiträge werden in den genannten Fällen
auf Antrag der Beitragszahler zurückerstattet.
Das Innenministerium hat am vergangenen Dienstag die Aufgabenträger
angehalten, bis zum 1. Oktober 2004 keine neuen Bescheide zu verschicken
und den Vollzug bereits verschickter Bescheide auszusetzen.
Die Kosten, die dadurch den Aufgabenträgern entstehen, trägt
das Land. Auf der Grundlage der vorliegenden Investitionsanmeldungen
der Aufgabenträger handelt es sich um einen Betrag bis zu
3 Millionen Euro.
Die Neuregelung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bedarf
einer gründlichen Vorbereitung. Die Gesamtzusammenhänge
sind komplex. Sicher werden manche auch über eine Weiterentwicklung
der Strukturen diskutieren.
Das Kabinett wird Ende Mai/Anfang Juni den Referentenentwurf vorliegen.
Jeder kann sich also noch vor der Wahl davon überzeugen, dass
wir Wort halten. In die Anhörungen werden nicht nur die kommunalen
Spitzenverbände, sondern alle betroffenen Verbände einbezogen.
Mein Kabinett wird das Gesetz bis zum 1. Oktober 2004 beschließen
und in den Landtag einbringen.
Parallel werden wir die bestehenden Verordnungen und Richtlinien überprüfen
und gegebenenfalls anpassen.
Selbstverständlich wird kurzfristig mit den Verantwortlichen
der Zweckverbände Inhalt und Ziel erörtert.
Damit ist der Weg zu verträglichen, nachvollziehbaren und
akzeptablen Beiträgen überall im Land und für alle
Bürgerinnen und Bürgern geebnet. Ich bitte Sie, uns dabei
zu unterstützen. |