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Regierungserklärung des Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus zu Maßnahmen im Bereich Wasser/Abwasser vor dem Thüringer Landtag

CDU-Spitzenkandidat, Ministerpräsident Dieter Althaus, kündigt Änderung des Kommunalabgabengesetzes an:

Die Politik kann nicht abwarten, wenn sich Probleme stellen. Sie muss handeln – das gilt auch für Wahlkampfzeiten.

Wasser und Abwasser fallen in die Zuständigkeit der Kommunen beziehungsweise der kommunalen Zweckverbände. Dennoch wenden sich die Menschen mit ihren Sorgen an die Landesregierung. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst.

Seit Jahren trägt die Landesregierung zu einer Stabilisierung der kommunalen Beiträge und Gebühren bei:

  • Durch Struktur- und Finanzhilfen in Höhe von bislang 1,7 Mrd. €,
  • durch die Novelle des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2000,
  • durch die betriebswirtschaftliche Untersuchung der Zweckverbände, die so genannte Tiefenprüfung.
  • Wir haben die Wasser/Abwasser-Management GmbH eingesetzt, um den Zweckverbänden Auswege aufzuzeigen.
  • Und wir haben vor wenigen Wochen die Zinshilferichtlinie verbessert, damit die Zweckverbände unbebaute Grundstücke dauerhaft beitragsfrei stellen.

Trotz all dieser Maßnahmen hat sich die Lage in den zurückliegenden Monaten zugespitzt. Nicht überall. Es gibt auch Verbände, die ihre Hausaufgaben gemacht haben. Und dafür danke ich den Verantwortlichen ausdrücklich.

In einigen Teilen des Landes haben die Entscheidungen der Zweckverbände die Menschen zu Recht in Harnisch versetzt. Abgesehen davon, dass politische Bauernfänger die Lage ausnutzen, um ihre Geschäfte zu machen.

Die Menschen fragen zum Beispiel: Können kommunale Zweckverbände machen, was sie wollen? – Und ich habe ich die Demonstration am 1. April vor dem Thüringer Landtag genau so verstanden.

„Die Angst wohnt überall in der Stadt, auch in dem großem Haus in der Straße nach Trusetal.“ Das ist nur ein Zitat aus einer großen Zahl der Zeitungsartikel der letzten Wochen. Ich gehe davon aus, dass hier reale Situationen und Empfindungen ausgedrückt sind. Ich kann und will aber auch Beispiele nennen:

  • Ein gewerblich genutztes großes Grundstück, 7133 m² – ein Zweckverband in Südthüringen – mit einem Beitragsbescheid: 46.435 Euro für Abwasser, für Wasser 11.666 Euro.
  • Zweites Beispiel: Ein unbebautes Grundstück, ein Gartengrundstück – Beitragsbescheid Abwasser: 3.580 Euro, Beitragsbescheid Wasser: 2.509 Euro.
  • Ein Hausgrundstück für die gleiche Familie – Beitragsbescheid Abwasser: 6.414 Euro, Wasser: 4.494 Euro, summiert sich auf 16.998 Euro.
  • Ein Beispiel für große Grundstücke: Dörfliches Gebiet in Westthüringen, ein Ehepaar – Beitragsbescheid für Wasser: 9.585 Euro, für Abwasser: 34.339 Euro.

Die Befürchtungen der Eigentümer, sie müssten ihr Eigentum aufgeben oder sich hoch verschulden, weil sie die Beiträge nicht bezahlen können, wiegt schwer. Ich kann diese Sorgen nachvollziehen.

Diese Ängste müssen wir den Menschen nehmen und zu einer umfassenden Lösung kommen. Und diejenigen, die jetzt anfangen, Eigentümer gegen Mieter und Eigentümer mit großen Grundstücken gegen Eigentümer mit kleinen Grundstücken aufzuwiegeln, schaffen nur Neid und Zwietracht. Sie tragen nicht zu einer für alle verträglichen Lösung bei. Und ich will eine für alle Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibende verträgliche Lösung.

Wenn zum Teil überhöhte und inakzeptable Beiträge erhoben werden oder in Aussicht stehen, wenn Handwerker, Mittelständler und private Hausbesitzer deshalb existenzielle Sorgen haben oder eine kalte Enteignung befürchten, nützt auch keine Stundung. Nein, dann muss gehandelt werden. Und wir handeln.

Zum Teil konnten wir in den letzten Tagen aber den Eindruck haben, bei Wasser- und Abwasserbeiträgen gäbe es gar kein Problem mehr in Thüringen. So widersprüchlich ist die wiedergebende Welt.

Doch es gibt in einigen Verbänden erhebliche Probleme mit stark überhöhten und inakzeptablen Beiträgen. Und wenn trotz Beratung und Erweiterung des Handlungsrahmens keine erträglichen und akzeptablen Lösungen gefunden werden, muss die Politik handeln. Das Recht muss den Menschen dienen und nicht der Mensch dem Recht.

Da ich erhebliche Verbesserungen zugesagt habe, informiere ich Sie heute über die Eckpunkte.
Die Maßnahmen stehen in der Kontinuität des Handelns der Landesregierung. Nicht nur dieser Landesregierung, sondern aller Landesregierungen seit 1990.

Alles, was wir bisher getan haben, hat darauf abgezielt, dass die kommunalen Aufgabenträger die Angebote und Instrumente auch nutzen. Die meisten Aufgabenträger haben die vielfältigen Möglichkeiten, die sich nach der Novelle des Kommunalabgabengesetzes im Sommer 2000 boten, so in Anspruch genommen, wie es die besonderen Verhältnisse gerade im ländlichen Raum erfordern. Dafür meinen herzlichen Dank. Einige haben das leider nicht getan. Dies betrifft insbesondere die Stundungsregelungen. Das ist ein Grund, der uns jetzt zum Handeln zwingt.

Im Einzelnen: Beim Trinkwasser ist nicht vermittelbar, weshalb für eine vorhandene, funktionierende Trinkwasserversorgung Beiträge für den erstmaligen Anschluss bezahlt werden müssen. So wie bei Strom oder Gas handelt es sich um eine Leistung der Grundversorgung, die heutzutage nicht mehr über Beiträge finanziert werden sollte.

Ich halte die weitere Erhebung von Trinkwasserbeiträgen für nicht mehr zeitgemäß. Bereits jetzt erhebt fast die Hälfte aller Wasserversorger keine Beiträge, ohne dass es dadurch zu überhöhten Gebühren gekommen ist.

Die Landesregierung wird diesen Weg nun auch für die restlichen Aufgabenträger eröffnen. Trinkwasserbeiträge gehören abgeschafft. Selbstverständlich werden wir darauf achten, dass die Gebühren für Trinkwasser für Bürger und Gewerbetreibende verträglich bleiben.

Beim Abwasser liegen die Dinge anders. Beim Abwasser wird es auch künftig Beiträge geben müssen. Sie sind unvermeidlich – nicht zuletzt, weil in diesem Bereich weiterhin hohe Investitionen notwendig sind. Die Frage ist jedoch, wie die Beiträge berechnet werden.

Künftig sollen sich die Beiträge nach der tatsächlichen Bebauung richten. Für unbebaute Grundstücke werden Beiträge erst dann erhoben, wenn das Grundstück tatsächlich angeschlossen oder bebaut wird. Dies gilt auch für Grundstücke, die geringer bebaut sind, als es zulässig ist.

Bei sehr großen Grundstücken werden die Obergrenzen für die Bemessungsgrundlage der Beiträge eingeführt. Das heißt: In diesen Fällen wird nicht mehr in die gesamte Grundstücksfläche zur Beitragsermittlung herangezogen. Und wir werden zwischen Gewerbe- und Privatgrundstücken differenzieren.

Wichtig ist:

  • Durch diese Maßnahmen werden die Abwasserbeiträge für alle anderen nicht steigen.
  • Bereits gezahlte Beiträge werden in den genannten Fällen auf Antrag der Beitragszahler zurückerstattet.

Das Innenministerium hat am vergangenen Dienstag die Aufgabenträger angehalten, bis zum 1. Oktober 2004 keine neuen Bescheide zu verschicken und den Vollzug bereits verschickter Bescheide auszusetzen.

Die Kosten, die dadurch den Aufgabenträgern entstehen, trägt das Land. Auf der Grundlage der vorliegenden Investitionsanmeldungen der Aufgabenträger handelt es sich um einen Betrag bis zu 3 Millionen Euro.

Die Neuregelung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Die Gesamtzusammenhänge sind komplex. Sicher werden manche auch über eine Weiterentwicklung der Strukturen diskutieren.

Das Kabinett wird Ende Mai/Anfang Juni den Referentenentwurf vorliegen. Jeder kann sich also noch vor der Wahl davon überzeugen, dass wir Wort halten. In die Anhörungen werden nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern alle betroffenen Verbände einbezogen. Mein Kabinett wird das Gesetz bis zum 1. Oktober 2004 beschließen und in den Landtag einbringen.

Parallel werden wir die bestehenden Verordnungen und Richtlinien überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Selbstverständlich wird kurzfristig mit den Verantwortlichen der Zweckverbände Inhalt und Ziel erörtert.

Damit ist der Weg zu verträglichen, nachvollziehbaren und akzeptablen Beiträgen überall im Land und für alle Bürgerinnen und Bürgern geebnet. Ich bitte Sie, uns dabei zu unterstützen.



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21.07.2010

11:00-13:00 Uhr
im Wahlkreisbüro in der Greizer Straße2 in Schleiz

15:00-17:00 Uhr
im Wahlkreisbüro in Steinweg 8 in Pößneck

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Carola Stauche – Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 196, bestehend aus den Landkreisen Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg.
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Siegfried Wetzel – Landtags-abgeordneter im Wahlkreis 33 Saale-Orla-Kreis I und verantwortlich für den Wahlkreis 34 Saale-Orla-Kreis II
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