Wie weiter mit den Thüringer Horten?
Ein ganzheitliches Konzept
Bildung und Betreuung ist ein ganzheitliches Konzept der Thüringer
Landesregierung. Es geht nicht von Institutionen aus, im Gegenteil:
Ausgangs- und Mittelpunkt aller Überlegungen ist das einzelne
Kind, der/die einzelne Jugendliche. Kinder und Jugendliche sind
nicht für die Schulen und Betreuungseinrichtungen da, sondern
umgekehrt: Schulen und Betreuungseinrichtungen sind für die
Kinder und Jugendlichen da.
Für Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen sind
die Familien, die Kommunen und das Land nach unseren gesetzlichen
Vorgaben gemeinsam verantwortlich; freie Träger ergänzen
und bereichern die verschiedenen Maßnahmen. Die Verantwortungsgemeinschaft
von Familie, Kommune und Land soll durch das neue Konzept neue
Impulse erhalten und damit gestärkt werden. Ziel ist es, Bildung
und familienergänzende sowie familienunterstützende Betreuung
in Thüringen zu sichern und weiter zu qualifizieren.
Die verschiedenen Elemente des Konzepts reichen vom Kindergarten
bis zu den Berufsschulen. Ein Teilbereich ist der Hort der Grundschule;
er muss im Zusammenhang des gesamten Konzepts gesehen werden.
Geteilte Verantwortung bei den Schulen ist nichts Neues. Entsprechend
dieser geteilten, aber personell, sachlich und inhaltlich in der
Schule miteinander verbundenen Verantwortung teilen sich schon
bisher Kommunen und Land die Kosten für die Schulen. Der von
den Kommunen zu finanzierende Schulaufwand enthält schon bisher
auch die Verantwortung für Personal (Hausmeister, Schulsekretärin).
In Zukunft wird die Aufteilung der Verantwortung entsprechend den
bundesgesetzlichen Vorgaben (Sozialgesetzbuch VIII) auch in Thüringen
noch konsequenter durchgeführt und aufeinander bezogen.
Weil sich Bildung und Betreuung allerdings nicht immer klar trennen
lassen und um auch in Zukunft die Kommunen zu unterstützen,
wird das Land den Kommunen bzw. freien Trägern weiterhin finanzielle
Mittel zuweisen, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können.
Für die Grundschulen bedeutet die Weiterentwicklung, dass
künftig auch die Erzieherinnen und Erzieher in den mit einer
Schule verbundenen Horten zum Personal des kommunalen Schulträgers
oder eines freien Trägers gehören. Es wechselt also lediglich
der Arbeitgeber. Für Kinder und Eltern ändert sich insofern
nichts. Die Erzieherinnen und Erzieher bleiben dieselben. Sie werden
lediglich keine Landesbediensteten mehr sein. Der jeweilige Träger übernimmt
die Personalverantwortung.
Für die einzelne Grundschule kommt es stets darauf an, dass
vor Ort die jeweils günstigste Lösung im Zusammenwirken
von Eltern, Schule und Kommune gefunden wird, und zwar nach folgenden
Grundsätzen:
- Die Horterziehung ist und bleibt fester Bestandteil der Grundschulbildung.
- Hort und Grundschule arbeiten auch künftig eng zusammen.
Grundschule und Träger der Horte stimmen unter Einbeziehung
der Schulkonferenz die pädagogischen Konzepte aufeinander
ab (Verantwortung des Schulleiters).
- Das Angebot an Horten soll nicht eingeschränkt, sondern
differenzierter gestaltet werden. Unter der Mitverantwortung der
Kommunen lassen sich Bildungs- und Betreuungsangebote ganzheitlich
besser koordinieren.
- Das Hortangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der
Kinder, der Eltern und damit der Nachfrage vor Ort.
- Je nach örtlichen Gegebenheiten sollen die Eltern zwischen
unterschiedlichen Hortträgern wählen können. Damit
wird die Erziehungspartnerschaft zwischen den Schulen mit ihren
Horten und den Eltern gestärkt. Die räumliche Nähe
zwischen Schule und Hort soll dabei erhalten bleiben, was die Kontinuität
und Abstimmung des Erziehungs- und Bildungsprozesses fördert.
- Vielfalt der Träger bedeutet mehr Wettbewerb. Wettbewerb
heißt stärkeres Bemühen um stetige Qualität.
Vielfalt der Träger bedeutet noch engere Einbindung der Eltern
und der Kommunen vor Ort. Regionale Besonderheiten können
dadurch besser berücksichtigt werden.
- Das Land wird Richtlinien erarbeiten, um die Qualität der
Hortarbeit zu sichern. Das Land wird also dafür Sorge tragen,
dass in den Thüringer Grundschulen weiterhin ein qualitativ
hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot besteht.
Welche Personalmaßnahmen sind für die Grundschulen geplant?
- Schrittweise wird die Zuständigkeit für das Hortpersonal
an kommunale oder freie Träger überführt. Bereits
ab August 2005 können die Erzieherinnen und Erzieher aus der
staatlichen Verantwortung in die Verantwortung anderer Träger
wechseln. Dabei können sich auch zusätzliche Einsatzmöglichkeiten über
den bisherigen Bereich und Beschäftigungsumfang hinaus eröffnen.
- Neueinstellungen von Erzieherinnen und Erziehern wird es ab
2005 nur noch durch die kommunalen oder freien Träger geben.
- Die Personalkosten für die Horterzieher werden (über
den kommunalen Finanzausgleich) vom Land erstattet.
- Für die im Floating befindlichen Erzieherinnen und Erzieher
gilt Bestandsschutz bis Vertragsende 2008. Es besteht aber auch
die Möglichkeit eines freiwilligen Wechsels.
- Es wird keine Kündigungen durch das Land geben.
Worum geht es im Konzept "Bildung und Betreuung von 2 bis
16 Jahren"?
- Das gesamte Konzept hat zwei Zielrichtungen: zum einen die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf noch mehr zu erleichtern, zum anderen die
Qualität in Bildung und Erziehung weiter zu verbessern.
- Das Konzept beinhaltet neben der Weiterentwicklung der Grundschule
und des Hortes auch Fragen der Weiterentwicklung in Kindertagesstätten,
in der Schuljugend- und Schulsozialarbeit und der Einrichtung von
Ganztagsschulen. Das Konzept ist von der Krippe bis zur Berufsschule
ganzheitlich angelegt.
- Kindertagesstätte, Schule und Hort werden noch stärker
als bisher aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt; Schuljugendarbeit,
Schulsozialarbeit und kommunale Jugendarbeit werden organisatorisch
zusammengeführt. Die so entstehenden Synergien sichern eine
bedarfsgerechte Betreuung bis zum Alter von 16 Jahren. Die Erzieherinnen
und Erzieher werden auch im weiterführenden Bereich in die
Betreuungsangebote mit einbezogen. Die so genannte Breitbandausbildung,
die die Erzieherinnen und Erzieher zur Arbeit in allen sozialpädagogischen
Bereichen befähigt, macht deren Einsatz von 0 bis 27 möglich.
- Aus Erfahrungen einiger OECD-Staaten (Finnland, England, Schweden)
- hier liegen die bildungspolitischen Zuständigkeiten bei
den Kommunen - wissen wir: Durch Dezentralisierung und Verlagerung
bildungspolitischer Kompetenzen stärken wir nicht nur das
Elternrecht auf Erziehung, sondern auch die bildungspolitische
Verantwortung vor Ort. Die Landesregierung sieht sich hier in der
Pflicht, einerseits hohe Qualitätsstandards zu sichern und
andererseits die Gestaltungsfreiheit und die Verantwortung vor
Ort zu stärken. Verschiedene Wege sollen so zu vergleichbaren
anspruchsvollen Zielen führen.
Stand: 30. November 2004 |