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Wie weiter mit den Thüringer Horten?

Ein ganzheitliches Konzept

Bildung und Betreuung ist ein ganzheitliches Konzept der Thüringer Landesregierung. Es geht nicht von Institutionen aus, im Gegenteil: Ausgangs- und Mittelpunkt aller Überlegungen ist das einzelne Kind, der/die einzelne Jugendliche. Kinder und Jugendliche sind nicht für die Schulen und Betreuungseinrichtungen da, sondern umgekehrt: Schulen und Betreuungseinrichtungen sind für die Kinder und Jugendlichen da.

Für Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen sind die Familien, die Kommunen und das Land nach unseren gesetzlichen Vorgaben gemeinsam verantwortlich; freie Träger ergänzen und bereichern die verschiedenen Maßnahmen. Die Verantwortungsgemeinschaft von Familie, Kommune und Land soll durch das neue Konzept neue Impulse erhalten und damit gestärkt werden. Ziel ist es, Bildung und familienergänzende sowie familienunterstützende Betreuung in Thüringen zu sichern und weiter zu qualifizieren.

Die verschiedenen Elemente des Konzepts reichen vom Kindergarten bis zu den Berufsschulen. Ein Teilbereich ist der Hort der Grundschule; er muss im Zusammenhang des gesamten Konzepts gesehen werden.

Geteilte Verantwortung bei den Schulen ist nichts Neues. Entsprechend dieser geteilten, aber personell, sachlich und inhaltlich in der Schule miteinander verbundenen Verantwortung teilen sich schon bisher Kommunen und Land die Kosten für die Schulen. Der von den Kommunen zu finanzierende Schulaufwand enthält schon bisher auch die Verantwortung für Personal (Hausmeister, Schulsekretärin). In Zukunft wird die Aufteilung der Verantwortung entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben (Sozialgesetzbuch VIII) auch in Thüringen noch konsequenter durchgeführt und aufeinander bezogen.

Weil sich Bildung und Betreuung allerdings nicht immer klar trennen lassen und um auch in Zukunft die Kommunen zu unterstützen, wird das Land den Kommunen bzw. freien Trägern weiterhin finanzielle Mittel zuweisen, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können.

Für die Grundschulen bedeutet die Weiterentwicklung, dass künftig auch die Erzieherinnen und Erzieher in den mit einer Schule verbundenen Horten zum Personal des kommunalen Schulträgers oder eines freien Trägers gehören. Es wechselt also lediglich der Arbeitgeber. Für Kinder und Eltern ändert sich insofern nichts. Die Erzieherinnen und Erzieher bleiben dieselben. Sie werden lediglich keine Landesbediensteten mehr sein. Der jeweilige Träger übernimmt die Personalverantwortung.

Für die einzelne Grundschule kommt es stets darauf an, dass vor Ort die jeweils günstigste Lösung im Zusammenwirken von Eltern, Schule und Kommune gefunden wird, und zwar nach folgenden Grundsätzen:

- Die Horterziehung ist und bleibt fester Bestandteil der Grundschulbildung.

- Hort und Grundschule arbeiten auch künftig eng zusammen. Grundschule und Träger der Horte stimmen unter Einbeziehung der Schulkonferenz die pädagogischen Konzepte aufeinander ab (Verantwortung des Schulleiters).

- Das Angebot an Horten soll nicht eingeschränkt, sondern differenzierter gestaltet werden. Unter der Mitverantwortung der Kommunen lassen sich Bildungs- und Betreuungsangebote ganzheitlich besser koordinieren.

- Das Hortangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und damit der Nachfrage vor Ort.

- Je nach örtlichen Gegebenheiten sollen die Eltern zwischen unterschiedlichen Hortträgern wählen können. Damit wird die Erziehungspartnerschaft zwischen den Schulen mit ihren Horten und den Eltern gestärkt. Die räumliche Nähe zwischen Schule und Hort soll dabei erhalten bleiben, was die Kontinuität und Abstimmung des Erziehungs- und Bildungsprozesses fördert.

- Vielfalt der Träger bedeutet mehr Wettbewerb. Wettbewerb heißt stärkeres Bemühen um stetige Qualität. Vielfalt der Träger bedeutet noch engere Einbindung der Eltern und der Kommunen vor Ort. Regionale Besonderheiten können dadurch besser berücksichtigt werden.

- Das Land wird Richtlinien erarbeiten, um die Qualität der Hortarbeit zu sichern. Das Land wird also dafür Sorge tragen, dass in den Thüringer Grundschulen weiterhin ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot besteht.


Welche Personalmaßnahmen sind für die Grundschulen geplant?

- Schrittweise wird die Zuständigkeit für das Hortpersonal an kommunale oder freie Träger überführt. Bereits ab August 2005 können die Erzieherinnen und Erzieher aus der staatlichen Verantwortung in die Verantwortung anderer Träger wechseln. Dabei können sich auch zusätzliche Einsatzmöglichkeiten über den bisherigen Bereich und Beschäftigungsumfang hinaus eröffnen.

- Neueinstellungen von Erzieherinnen und Erziehern wird es ab 2005 nur noch durch die kommunalen oder freien Träger geben.

- Die Personalkosten für die Horterzieher werden (über den kommunalen Finanzausgleich) vom Land erstattet.

- Für die im Floating befindlichen Erzieherinnen und Erzieher gilt Bestandsschutz bis Vertragsende 2008. Es besteht aber auch die Möglichkeit eines freiwilligen Wechsels.

- Es wird keine Kündigungen durch das Land geben.


Worum geht es im Konzept "Bildung und Betreuung von 2 bis 16 Jahren"?

- Das gesamte Konzept hat zwei Zielrichtungen: zum einen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch mehr zu erleichtern, zum anderen die Qualität in Bildung und Erziehung weiter zu verbessern.

- Das Konzept beinhaltet neben der Weiterentwicklung der Grundschule und des Hortes auch Fragen der Weiterentwicklung in Kindertagesstätten, in der Schuljugend- und Schulsozialarbeit und der Einrichtung von Ganztagsschulen. Das Konzept ist von der Krippe bis zur Berufsschule ganzheitlich angelegt.

- Kindertagesstätte, Schule und Hort werden noch stärker als bisher aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt; Schuljugendarbeit, Schulsozialarbeit und kommunale Jugendarbeit werden organisatorisch zusammengeführt. Die so entstehenden Synergien sichern eine bedarfsgerechte Betreuung bis zum Alter von 16 Jahren. Die Erzieherinnen und Erzieher werden auch im weiterführenden Bereich in die Betreuungsangebote mit einbezogen. Die so genannte Breitbandausbildung, die die Erzieherinnen und Erzieher zur Arbeit in allen sozialpädagogischen Bereichen befähigt, macht deren Einsatz von 0 bis 27 möglich.

- Aus Erfahrungen einiger OECD-Staaten (Finnland, England, Schweden) - hier liegen die bildungspolitischen Zuständigkeiten bei den Kommunen - wissen wir: Durch Dezentralisierung und Verlagerung bildungspolitischer Kompetenzen stärken wir nicht nur das Elternrecht auf Erziehung, sondern auch die bildungspolitische Verantwortung vor Ort. Die Landesregierung sieht sich hier in der Pflicht, einerseits hohe Qualitätsstandards zu sichern und andererseits die Gestaltungsfreiheit und die Verantwortung vor Ort zu stärken. Verschiedene Wege sollen so zu vergleichbaren anspruchsvollen Zielen führen.

Stand: 30. November 2004



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