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Gefell muss sich bis 2012 mit Nachbarn einigen

Ansonsten zwangsweise Zuordnung

Nach der ersten Runde der Wahl zum neuen Bürgermeister der Stadt Gefell entzünden sich einige Gemüter daran, ob ein neuer Bürgermeister bzw. der neu zu wählende Stadtrat die Möglichkeit hat, Gefell als eigenständige Gemeinde zu erhalten. OTZ sprach darüber mit dem Leiter der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt, Ulrich Ziegler.

Herr Ziegler, muss die Stadt Gefell sich einer Nachbargemeinde angliedern?

Ulrich Ziegler: Die Stadt Gefell hat seit einigen Jahren weniger als 3 000 Einwohner. Gemäß § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) muss eine Gemeinde, die weniger als 3 000 Einwohner hat, entweder den Beitritt zu einer benachbarten Verwaltungsgemeinschaft oder die Zuordnung zu einer benachbarten erfüllenden Gemeinde oder die Eingliederung in eine benachbarte oder den Zusammenschluss mit einer benachbarten Gemeinde beim Thüringer Innenministerium beantragen. Die Beantragung muss bis zum Ende des zweiten auf den letzten Stichtag folgenden Jahres erfolgen, wenn die Einwohnerzahl in drei aufeinander folgenden Jahren am Stichtag 31. Dezember nach der amtlichen Einwohnerstatistik des Landesamtes für Statistik weniger als 3 000 Einwohner beträgt. Die Antragstellung der Stadt Gefell müsste demnach bis zum 31.12.2012 erfolgen.

Würde die Stadt ihre Eigenständigkeit verlieren?

Ulrich Ziegler: Die Stadt Gefell würde bei einer Eingliederung in eine benachbarte Gemeinde oder bei einem Zusammenschluss mit einer benachbarten Gemeinde ihre Eigenständigkeit verlieren, hingegen bei einer Zuordnung zu einer benachbarten Verwaltungsgemeinschaft oder einer benach-barten erfüllenden Gemeinde ihre Eigenständigkeit behalten.

Welche Möglichkeiten eines Zusammenschlusses gibt es?

Ulrich Ziegler: Entschließt sich die Stadt Gefell für einen Zusammenschluss, bedeutet dies, dass sich die zusammenschließenden Gemeinden (die Stadt Gefell und mindestens eine benachbarte Gemeinde), zunächst auflösen und dann eine neue Gemeinde bilden. Theoretisch kann sich Gefell mit den benachbarten Gemeinden Stadt Hirschberg, Stadt Tanna, Stadt Bad Lobenstein und Birkenhügel - letzteres ist praktisch eher nicht angedacht - zusammenschließen.

Was passiert, wenn sich Gefell mit keinem Nachbarn einigt?

Ulrich Ziegler: Kommt es zu keiner Beantragung bis zum 31.12.2012 wird voraussichtlich eine zwangsweise Zuordnung oder Bestandsänderung per Gesetz erfolgen. Entweder also die Zuordnung zu einer benachbarten Verwaltungsgemeinschaft oder zu einer erfüllenden Gemeinde oder die Eingliederung in eine benachbarte Gemeinde oder den Zusammenschluss mit einer benachbarten Gemeinde.

Ist der am Sonntag zu wählende Bürgermeister der letzte hauptamtliche?

Ulrich Ziegler: Das kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden. Schließt sich die Stadt Gefell einer Verwaltungsgemeinschaft oder einer erfüllenden Gemeinde an, wird der Status des Bürgermeisters, nämlich die Beibehaltung der Hauptamtlichkeit oder die Änderung in eine Ehrenamtlichkeit im Gesetz auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO bzw. § 51 Abs. 1 ThürKO geregelt werden müssen. Erfolgt eine Eingliederung in eine benachbarte Gemeinde, kann die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters nicht mehr beibehalten werden. Bei einem Zusammenschluss mit einer benachbarten Gemeinde ist ein neuer hauptamtlicher Bürgermeister für die neu gebildete größere Gemeinde zu wählen, die dann ja wieder über 3 000 Einwohner hat.

Interview: U. Drescher

Schleiz, 15.04.2009
Ostthüringer Zeitung, Lokalausgabe Schleiz



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