Verwaltungsgericht Gera hebt Verbot des „Festes der Völker“ auf
Das für den 12. September in Pößneck von der NPD angemeldete "Fest der Völker" darf voraussichtlich stattfinden. Das Verwaltungsgericht Gera gab am Mittwoch einem Eilantrag der rechtsextremen Partei gegen das vom Saale-Orla-Kreis verhängte Versammlungsverbot statt, wie ein Sprecher der Gerichts mitteilte. Von dem Fest gehe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, hieß es zur Begründung. Die Hinweise des Landkreises auf Zwischenfälle bei einer ähnlichen Veranstaltung in Dortmund und auf den Überfall von Neonazis auf eine Gruppe Gegendemonstranten auf der Raststätte Teufelstal im Februar wiesen keinen konkreten Bezug zum "Fest der Völker" in Pößneck auf.
Das Gericht verwies außerdem auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Dies sei höher zu bewerten als mögliche Behinderungen der Feuerwehr durch Blockadeaktionen von Gegendemonstranten.
Der Saale-Orla-Kreis hatte das "Fest der Völker" untersagt, weil von einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auszugehen sei. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Weimar erhoben werden.
Sollte der Widerspruch der NPD gegen das Verbot Bestand haben, würde die neonazistische Veranstaltung bereits zum vierten Mal in Thüringen stattfinden. Im vergangenen Jahr in Altenburg demonstrierten etwa 2000 Menschen friedlich gegen das Rechtsrockfestival, an dem etwa 1200 Neonazis aus Deutschland, Tschechien, Italien und Frankreich teilnahmen. Die Stadt Pößneck plant bereits mehrere Gegenaktionen. |