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Mehr Rechte für Kinder aus Hartz IV-Familien
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Carola Stauche begr üßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Hartz IV muss neu berechnet werden. Die bisherigen Regelsätze sind nicht transparent genug. So hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Die Bundesregierung hat bis Jahresende Zeit für Hartz IV-Korrekturen, die sich laut Verfassungsgericht stärker an der Realität orientieren müssen. Vor allem die Berechnung der Regelsätze für Kinder sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Für Kinder bis 14 Jahre sei nicht der tatsächliche Bedarf ermittelt worden, sondern vom Existenzminimum der Erwachsenen abgeleitet worden. Ob mehr Hartz IV gezahlt werden muss, wurde offen gelassen.
„Die Hartz IV-Gesetze stammen aus Zeiten von Rot-Grün“, sagt die Thüringer Bundestagsabgeordnete Carola Stauche. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt sie. „Das Urteil war nicht anders zu erwarten. Es ist gut, dass die Rechte von Kindern aus armen Familien gestärkt wurden“, sagt sie.
Die Hartz IV-Sätze belaufen sich auf 359 Euro monatlich für Erwachsene, 215 Euro für Kinder unter sechs Jahren, 251 Euro für Kinder unter 14 Jahren und 287 Euro für Jugendliche ab 14 Jahren. „Die Sätze erscheinen mir zu niedrig, um Kindern und Jugendlichen die Mitgliedschaft im Sportverein zu ermöglichen, sie zu Klassenfahrten mitzuschicken oder mit ihnen ins Kino oder Museum zu gehen“, sagt die Abgeordnete und betont: |
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| Carola Stauche, Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 196, bestehend aus den Landkreisen Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg. |
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„Jetzt müssen die Hausaufgaben gemacht werden. Es muss genau geschaut werden: Was brauchen Kinder tatsächlich für Kleidung und Bildung? Decken die jetzigen Zahlungen den nötigen Bedarf? Wir brauchen Zahlen, die Hand und Fuß haben. Möglicherweise muss dann Hartz IV erhöht werden. Woher die zusätzlichen Milliarden kommen? Das wird eine riesige Herausforderung.“
Hintergrund: Drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern hatten geklagt. Sie hatten bemängelt, dass kein eigener Bedarf für Kinder berechnet wird, sondern aus dem der Erwachsenen abgeleitet wird, obwohl Kinder zum Beispiel mehr Kleidung brauchen. Die Kläger bekamen Recht. Ab 1. Januar 2011 muss eine neue Regelung gelten. In Deutschland bekommen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz IV, 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche leben von Hartz IV. Die Hartz IV-Gesetze wurden unter Rot-Grün eingeführt. Die unionsgeführte Große Koalition hatte die Regelsätze von 60 auf 70 Prozent des Erwachsenen-Satzes für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren erhöht. Seit letztem Schuljahr gibt es das Schulstarterpaket: Arme Familien erhalten pro Kind einmalig 100 Euro pro Schuljahr. |
Berlin, 09.02.2010
V.i.S.d.P.
Carola Stauche
Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 196 |
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21.07.2010
11:00-13:00 Uhr
im Wahlkreisbüro in der Greizer Straße2 in Schleiz
15:00-17:00 Uhr
im Wahlkreisbüro in Steinweg 8 in Pößneck |

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| Carola Stauche – Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 196, bestehend aus den Landkreisen Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg. |

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| Siegfried Wetzel – Landtags-abgeordneter im Wahlkreis 33 Saale-Orla-Kreis I und verantwortlich für den Wahlkreis 34 Saale-Orla-Kreis II |


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