Heute haben wir das Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz
beschlossen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte
„Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“
wird umgesetzt. Zum anderen existiert jetzt die Rechtsgrundlage
für eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte
„Härtefallregelung“. Diese gewährleistet, dass der notwendige
Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach
SGB II geregelt ist. Leistungs-Empfänger werden im Jahr
2010 mit bis zu 100 Millionen Euro unterstützt.
Ein paar Punkte im Einzelnen:
Erlass eines Gesetzes über ein Sonderprogramm für
Milchviehhalter:
Die gesetzliche Krankenversicherung hat 2010
Mehreinnahmen von 3,9 Milliarden Euro: Davon
entfallen 23 Millionen Euro auf die landwirtschaftlichen
Krankenkassen.
Milchviehhalter bekommen eine Grünlandprämie
pro Hektar.
Rindviehhalter, die eine Milchkuhhaltung angezeigt
haben, erhalten eine zusätzliche Grünlandprämie.
Milcherzeuger bekommen für 2010 und 2011 eine
Kuhprämie, die 21 Euro pro Kuh beträgt.
Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes: Der
Bund leistet zum Ausgleich konjunkturbedingter
Mindereinnahmen im Jahr 2010 3,9 Milliarden Euro
monatlich an den Gesundheitsfonds. An die landwirtschaftlichen
Krankenkassen müssen 50 Prozent
des Betrages überwiesen werden.
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Erhöhung der Freibeträge für Altersvorsorgevermögen
in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von
250 auf 750 Euro pro Lebensjahr
Den kompletten Gesetzentwurf der Bundesregierung können
Sie auf meiner Homepage www.carola-stauche.de lesen.
Berlin, 05.03.2010
Carola Stauche, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin