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Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz

Beschluss im Bundestag

Heute haben wir das Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz beschlossen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte „Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ wird umgesetzt. Zum anderen existiert jetzt die Rechtsgrundlage für eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte „Härtefallregelung“. Diese gewährleistet, dass der notwendige Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II geregelt ist. Leistungs-Empfänger werden im Jahr 2010 mit bis zu 100 Millionen Euro unterstützt.

Ein paar Punkte im Einzelnen:

  1. Erlass eines Gesetzes über ein Sonderprogramm für Milchviehhalter:

    Die gesetzliche Krankenversicherung hat 2010 Mehreinnahmen von 3,9 Milliarden Euro: Davon entfallen 23 Millionen Euro auf die landwirtschaftlichen Krankenkassen.

    Milchviehhalter bekommen eine Grünlandprämie pro Hektar.

    Rindviehhalter, die eine Milchkuhhaltung angezeigt haben, erhalten eine zusätzliche Grünlandprämie.

    Milcherzeuger bekommen für 2010 und 2011 eine Kuhprämie, die 21 Euro pro Kuh beträgt.

  2. Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes: Der Bund leistet zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen im Jahr 2010 3,9 Milliarden Euro monatlich an den Gesundheitsfonds. An die landwirtschaftlichen Krankenkassen müssen 50 Prozent des Betrages überwiesen werden.

  3. Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

  4. Erhöhung der Freibeträge für Altersvorsorgevermögen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr

Den kompletten Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie auf meiner Homepage www.carola-stauche.de lesen.

Berlin, 05.03.2010
Carola Stauche, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin


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Thomas Fügmann
Landrat im Saale-Orla-Kreis

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Carola Stauche – Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 196, bestehend aus den Landkreisen Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg.
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Siegfried Wetzel
Landtagsabgeordneter im Wahlkreis 33 Saale-Orla-Kreis I und verantwortlich für den Wahlkreis 34 Saale-Orla-Kreis II
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