Betreuung von Langzeitarbeitslosen weiterhin unter dem Dach von Jobcentern möglich
Die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen können auch künftig unter dem Dach von Jobcentern bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen zusammenarbeiten. Damit können Hartz IV-Empfänger von einer Behörde betreut werden. Dieses Verfahren war vom Bundesverfassungsgericht als Mischverwaltung beanstandet worden. Daher haben sich CDU/CSU, FDP und SPD am Mittwochabend auf eine Grundgesetzänderung verständigt.
Auch bei den Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose alleine betreuen, wurde eine Einigung erzielt. Für ihren Erhalt hat sich die Union immer stark gemacht. Die 69 Optionskommunen bleiben, künftig dürfen es 110 sein. 41 Gemeinden können demnach die Option beantragen.
Die Einigung bei den Jobcentern ist ein guter Kompromiss und praxistauglich. Wir stärken die kommunale Kompetenz. Sicher hätten wir die Zahl der Optionskommunen nicht beschränkt. Was passiert, wenn mehr als 41 Städte und Gemeinden einen Antrag auf die Option stellen? Wie erklären wir dann, warum die eine Kommune eine Optionskommune sein darf und die andere nicht? Insgesamt bleibt es aber eine gute Lösung für Langzeitarbeitslose. Auch die 900 Millionen Euro Fördermittel, die gesperrt waren, werden wieder freigegeben. Das Wichtigste ist, Menschen wieder in Arbeit zu bringen.
Berlin, 26.03.2010
Carola Stauche, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin