Carola Stauche begrüßt kommunalfreundlichen Kabinetts-Beschluss zur Jobcenter-Reform
Leistungen für Langzeitarbeitslose aus einer Hand
Zum heutigen Kabinetts-Beschluss zur Neuorganisation der Jobcenter erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Carola Stauche:
„Der Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Jobcenter ist ein guter kommunalfreundlicher Kompromiss. Danach können die Thüringer Jobcenter die Leistungen von Bund und Kommune weiter aus einer Hand anbieten. Als zweite Variante können Städte und Gemeinden das Modell der Optionskommune beantragen. Zu den bereits bestehenden 69 Optionskommunen werden noch 41 weitere zugelassen.
Damit haben wir eine Lösung hinbekommen, die auf den Arbeitsmarkt vor Ort zugeschnitten ist. Die Arbeitsvermittler in Thüringen wissen am besten, wie man Menschen schnell und unbürokratisch wieder in Arbeit bringt.
Spannend wird die Frage, was passiert, wenn mehr als 41 den Antrag auf Option stellen. Dann sollen die Länder in einem Ranking festlegen, wer den Zuschlag erhalten soll. In Thüringen haben bereits einige Kreise Interesse an einer Optionskommune signalisiert. In Sonneberg wird die Option geprüft. Bei einem Gespräch in der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung (Arge) mit Landrätin Christian Zitzmann, Arge-Chef Christian Dressel und Wolfgang Gold, Vorsitzender der Geschäftsführung bei der Agentur für Arbeit Suhl wurde aber auch deutlich, dass dieses Modell nur in Frage kommt, wenn das Gesetzes-Paket stimmt und die Vorschriften leicht umgesetzt werden können.
Im Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ist außerdem eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und eine Jobvermittlungs-Offensive enthalten, wonach jugendlichen Hartz IV-Empfänger etwa innerhalb von sechs Wochen ein verpflichtendes Angebot gemacht werden soll. Ein wirksames Konzept gegen Jugendarbeitslosigkeit war zum Beispiel auch Thema unseres Gespräches in der Arge Sonneberg. Wir müssen die Menschen aus ihrer Lage befreien und beschäftigen. Bei allen Hartz IV-Debatten um Regelsätze dürfen wir nicht vergessen: Es geht nicht nur um Fördern, sondern auch um Fordern. Junge Arbeitslose zur Arbeit und Fortbildung zu verpflichten und ältere Arbeitnehmer stärker zu unterstützen, sind das richtige Signal. Viele Städte und Gemeinden gehen bereits mit gutem Beispiel voran und haben Konzepte entwickelt. Daran können wir anknüpfen.
Hintergrund: Die Neuorganisation der Jobcenter war durch ein Verfassungsgerichts-Urteil notwendig geworden. Nach langem Streit hatten sich CDU/CSU, FDP und SPD auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, um weiterhin Leistungen aus einer Hand anbieten zu können. Die Beschränkung auf 41 zusätzliche Optionskommunen ist auf Drängen der SPD erfolgt. Die Abstimmung im Bundestag gilt nur noch als Formsache. Vor der Sommerpause soll die Gesetzesänderung unter Dach und Fach sein. |