„Machnig muss nur noch seine eigenen Leute überzeugen“
Zum Vorstoß des Thüringer Wirtschaftsministers Matthias
Machnig (SPD), bei Bedarf mehr Optionskommunen zuzulassen,
erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Carola Stauche, die auch
Mitglied der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik ist:
Wirtschaftsminister Machnig muss erst mit seinen Leuten reden
und sie überzeugen. In den Verhandlungen zur Jobcenter-Reform
hat die Regierungskoalition in Berlin unermüdlich dafür gekämpft,
die Zahl der Optionskommunen, also jener Kommunen,
die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen, nicht von vorneherein
zu begrenzen. Wir haben mit der SPD in den entsprechenden
Gremien für eine umfassende Ausweitung des Optionsmodells
gestritten. Wir hätten es begrüßt, wenn wir allen
Kommunen freie Wahl gelassen hätten, Optionskommune zu
werden.
Diesen Vorschlag hat die SPD abgelehnt. Wir bedauern es, dass
die SPD nicht mit sich reden ließ und auf ihr Drängen hin der
Kompromiss zustande kam, maximal 41 zusätzliche Optionskommunen
zuzulassen.
Damit steigt die Zahl von 69 auf 110 Optionskommunen.
Die Probleme, die Machnig jetzt kommen sieht, haben wir von
Beginn der Verhandlungen an deutlich gemacht: Wir brauchen
Handlungsspielräume, um auf Entwicklungen reagieren zu können?
Was passiert, wenn mehr als 41 zusätzliche Kommunen
optieren wollen? Wie begründet man plausibel, warum die eine
Kommune optieren darf, die andere nicht?
In Thüringen ist das Interesse am Optionsmodell groß: Es wollen
schon jetzt mehr Kommunen optieren als es geben wird.
Ich begrüße es, dass sich die Thüringer Landesregierung dafür
einsetzt, eine angemessene Zahl zusätzlicher Optionskommunen
zu erhalten. Sollte es Machnig darüber hinaus gelingen, seine
eigenen Leute von der Notwendigkeit zu überzeugen, bei Bedarf
weitere Optionskommunen zuzulassen, wird es an uns nicht
scheitern.
Hintergrund: Die SGB II-Reform war durch ein Verfassungsgerichts-
Urteil notwendig geworden. Um weiterhin Leistungen von
Bund und Kommunen aus einer Hand anbieten zu können, hatten
sich CDU/CSU, FDP und SPD auf eine Grundgesetzänderung
geeinigt und Jobcentern Rechtssicherheit gewährt. Als weitere
Variante können Städte und Gemeinden das Modell der Optionskommune
beantragen und Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen.
Zu den bereits bestehenden 69 Optionskommunen werden
bundesweit noch 41 weitere zugelassen. |