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Christian Herrgott: „Kleinunternehmer und Niedriglohnbezieher benötigen schnelle Hilfen“

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert einen „Thüringer Rettungsschirm für Mittelstand, Handwerk und Kleinunternehmen.“

Der Landtagsabgeordnete Christian Herrgott erklärte mit Blick auf die Ausrichtung des Rettungsschirms: „Es ist wichtig, gerade auch diejenigen gezielt finanziell zu unterstützten, die über niedrige Einkommen verfügen – seien sie Angestellte oder Selbstständige.“ Vor zehn Jahren habe der Staat die Banken gerettet. Nun müsse auch den Kleinunternehmern und Niedriglohnbeziehern geholfen werden. Herrgott sagte mit Blick auf seine Heimatregion weiter: „In den Gesprächen mit Selbständigen, Kleinunternehmern und Gastwirten ist mir berichtet worden, dass ohne schnelle Liquiditätshilfen eine Welle von Insolvenzen die Folge wäre. Hier müssen unbedingt schnelle und unbürokratische Lösungen gefunden werden.“

Hintergrund von Herrgotts Forderungen ist der von der CDU-Fraktion beschlossene Rettungsschirm für die heimische Wirtschaft.

In dem Beschluss fordert die CDU-Fraktion rasche Liquiditätshilfen, steuerliche Erleichterungen und – für eine schnelle Erholung – bürokratische Entlastung gerade auch der klein- und mittelständischen der Wirtschaft. Viele Selbstständige und Unternehmen hätten großes Verständnis dafür, dass durch die Notwendigkeit, Infektionsketten zu unterbrechen, ihre Geschäftsgrundlage massiv beeinträchtigt wird. Doch die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Einbußen sind gravierend. Es ist ein Gebot der Vernunft und ein Akt der Solidarität, den Unternehmern, den Selbständigen aber auch ihren Angestellten mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beizustehen, um Arbeitsplätze, Unternehmen und damit zugleich die Basis unseres Wohlstands zu sichern. Der Rettungsschirm muss aus finanziellen Soforthilfen in Höhe von bis zu 30.000 Euro für Unternehmen und selbstständig Tätige über alle Branchen und Betriebsgrößen hinweg bis hin zu Ein-Mann-Betrieben bestehen. Weiterhin bedarf es zinsfreier Kredite, Express-Bürgschaften oder die Entschädigung für die Lohnfortzahlungen, wenn für Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen oder eine Quarantäne angeordnet wird. Darüber hinaus sollte ein Kurzarbeitergeld für Minijobber eingeführt und generell das Kurzarbeitergeldes über das Niveau der Grundsicherung aufgestockt werden.